Sobald ein Fahrzeug in Deutschland auf winterlichen Straßen unterwegs ist, muss der Fahrzeughalter bestimmte Regeln beachten. Wer ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert Bußgelder und Punkte in Flensburg. Wie es um die Winterreifenpflicht in den Alpen und generell auf den Straßen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Slowenien bestellt ist, darüber informiert dieser Artikel. Wo vorhanden, werden weiterführende Quellen angegeben.
Die richtige Bereifung ist keine Nebensache, sondern elementar für die Fahrsicherheit. Die besonderen geografischen und klimatischen Bedingungen im Alpenraum stellen besondere Anforderungen an Fahrzeug und Reifen. Während im Tal die Temperaturen noch moderat sein können, ändern sich die Verhältnisse in höheren Lagen mitunter sehr schnell. Plötzlich hat man es mit winterlichen Verhältnissen zu tun und muss darauf vorbereitet sein. Der abrupte Wechsel der Bedingungen erfordert eine angepasste Bereifung.
Die wirtschaftlichen Aspekte der Winterbereifung erscheinen auf den ersten Blick belastend, denn ein zweiter Reifensatz bedeutet zunächst zusätzliche Kosten. Der saisonale Wechsel verlängert jedoch die Lebensdauer beider Reifensätze erheblich. Und, auch das sollte nicht vergessen werden: Die Folgekosten eines Unfalls aufgrund ungeeigneter Bereifung können die Investition in Winterreifen um ein Vielfaches übersteigen.
Winterreifenpflicht in den Alpen
Warum man das Alpine Symbol kennen sollte und wo es zu finden ist
Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen, das seit dem 1. Januar 2018 für neu hergestellte Reifen vorgeschrieben ist. Winterreifen, die nur die M+S-Kennzeichnung tragen, dürfen dann bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr gefahren werden. Für Altreifen, die vor 2018 hergestellt wurden, galt noch eine Übergangsfrist bis Ende September 2024. Diese läuft nun aus.
Zu finden ist das Symbol auf der Flanke des Autoreifens. Es ist ein Relief aus einem Bergmotiv, in welches eine Schneeflocke eingelassen ist. Oft ist neben dem Symbol aus Berg und Flocke auch noch die alte Bezeichnung M + S angebracht.

Der technische Unterschied: Winter- vs. Sommerbereifung
Als Hauptunterschiede zwischen Winter- und Sommerreifen werden immer wieder drei Aspekte genannt:
- Die Gummimischung bleibt auch bei niedrigen Temperaturen elastisch. Sommerreifen verhärten unter 7°C zunehmend und verlieren dadurch Grip.
- Das Profil weist eine größere Anzahl von Lamellen auf – feine Einschnitte, die sich bei Belastung öffnen und in den Schnee krallen können.
- Die Profiltiefe ist bei Neureifen meist größer, um mehr Schnee aufnehmen zu können.
Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss. Sie erfüllen zwar die gesetzlichen Anforderungen für winterliche Straßenverhältnisse, erreichen aber weder im Sommer noch im Winter die Leistung von Spezialreifen.
Praktische Hinweise zur Bereifung
Der richtige Zeitpunkt für den Reifenwechsel orientiert sich an der O-bis-O-Regel: von Oktober bis Ostern. In den Alpenregionen kann es aber auch außerhalb dieser Zeit winterlich werden. Zum einen wird Ostern mal sehr früh, mal sehr spät gefeiert. Zum anderen schlägt das Wetter aufgrund des Klimawandels immer häufiger unvorhersehbare Kapriolen. Entscheidend ist die Temperatur: Unter 7°C empfiehlt sich der Wechsel auf Winterreifen.
Spätestens zum Zeitpunkt des Reifenwechsels sollte man sich auch über die Lagerung Gedanken machen. Denn die richtige Lagerung der jeweils ungenutzten Reifen beeinflusst deren Haltbarkeit erheblich:
- Reifen sollten kühl, trocken und dunkel gelagert werden
- Bei Reifen auf Felgen optimal hängend lagern
- Reifen ohne Felgen stehend lagern und regelmäßig drehen
- Reifendruck für die Lagerung leicht erhöhen
Was sind „Spikes“ und sind sie erlaubt in Deutschland?
Sogenannte „Spikes“ sind auf winterlichen Straßen in Deutschland verboten. Unter Spikes werden kleine Metallstifte verstanden, die in den Mantel des Autoreifens eingelassen sind. Sie sollen dem Fahrzeug zu mehr Haftung auf glatter Fahrbahn verhelfen.
Winterreifen: Das gilt in Deutschland (DE)
In Deutschland besteht eine „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur gefahren werden darf, wenn die Reifen gemäß § 36 StVZO mit dem Alpine-Symbol nach UN-Regelung Nr. 117 gekennzeichnet sind. Dieses Alpine-Symbol ist an einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke zu erkennen. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm.
Gesetzliche Regelung zur Winterreifenpflicht auf deutschen Straßen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr klärt über die gesetzlichen Regelungen in Deutschland und somit auch über die Winterreifenpflicht in den Alpen auf. bmdv.bund.de
Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Auch der Halter kann mit 75 Euro belangt werden, wenn er die Fahrt mit ungeeigneter Bereifung anordnet oder zulässt. Kontrollen finden verstärkt bei winterlichen Bedingungen und in typischen Wintersportregionen statt.
Aktuelle Informationen zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht können im offiziellen Bußgeldkatalog des Kraftfahrt-Bundesamts eingesehen werden (www.kba.de).
Winterreifenpflicht in Italien (IT): Das gilt
Die Winterreifenpflicht in Italien ist von den Vorgaben der jeweiligen Provinz abhängig. Es empfiehlt es sich, zwischen 15. Oktober und 15. April mit Winterreifen zu fahren. Über eventuelle Sonderregelungen in der Urlaubsregion sollte man sich auf den Seiten der Tourismusverbände der Region informieren.
Spikereifen sind nur zwischen dem 15. November und 15. März erlaubt.
Speziell für Südtirol gilt die Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. April des jeweiligen Jahres. Einen Überblick über die aktuelle Straßenverkehrslage in Südtirol gibt es im Portal der Autonomen Provinz Bozen. Diese Seite klärt über die → Winterausrüstungspflicht in Südtirol auf.
Im Aostatal und auf der Brennerautobahn gilt die Winterausrüstungspflicht ebenfalls saisonal.
Die Strafen für fehlende Winterausrüstung variieren je nach Region zwischen 41 und 338 Euro. In Südtirol wird besonders streng kontrolliert, vor allem an den Hauptzufahrtsstraßen zu den Skigebieten und am Brenner. Die aktuell gültigen Bußgelder für Südtirol sind auf den Seiten der Autonomen Provinz Bozen (www.provinz.bz.it/verkehr) einsehbar. Für andere Regionen informieren die jeweiligen regionalen Verkehrsbehörden.
Winterreifenpflicht in Österreich (AT)
Österreich gibt ähnlich den deutschen Nachbarn eine situative Winterreifenpflicht vor. Diese gilt für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t. Vom 1. November bis 15. April dürfen Pkw und Lkw nur dann in Betrieb genommen werden, wenn Winterreifen die sichere Fahrt auf Schnee und Eis garantieren.
Reifen, die mit „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ markiert sind, gelten als zugelassene Winterreifen. Das in Deutschland verwendete Schneeflockenzeichen (Alpine-Symbol) ist ebenso zulässig.
Entscheidend ist bei der Winterreifenpflicht aber auch die Profiltiefe. So werden für die häufig vorkommenden Radialreifen 4 mm vorgeschrieben. Bei Diagonalreifen werden sogar 5 mm verlangt. Diese Regelung kann → hier nachgelesen werden.
Als Alternative zu Winterreifen sind in Österreich Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Dies gilt vorbehaltlich der Tatsache, dass die Fahrbahn eine zusammenhängende Schneedecke oder Eisschicht aufweist. Streckenabschnitte mit Schneekettenpflicht werden durch eine spezielle Beschilderung ausgewiesen.
Gesetzliche Regelung zur Winterausrüstung von Fahrzeugen in AT
Eine umfangreiche Erläuterung zur Winterausrüstungspflicht in Österreich befindet sich auf der Seite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 35 und 5.000 Euro rechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial. Die Polizei kontrolliert regelmäßig, vor allem an den Zufahrten zu den Skigebieten und auf den Passstraßen. Die aktuellen Strafen und Regelungen bei Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht können im österreichischen Kraftfahrgesetz (KFG) auf den Seiten des BMK (www.bmk.gv.at) nachgelesen werden.
Winterreifenpflicht in der Schweiz (CH)
Die Schweiz stellt die Nutzung von Winterreifen frei. Nur wetterbedingt ergibt sich für Autofahrer eine durch den Winter bedingte Pflicht.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt dem Fahrzeugnehmer in der Schweiz vor, dass er sein Autofahrer Fahrzeug unter den gegebenen Bedingungen beherrschen muss.
Obwohl keine generelle Winterreifenpflicht besteht, kann das Fahren mit ungeeigneter Bereifung bei winterlichen Verhältnissen mit Bußen ab 100 CHF geahndet werden. Bei Unfällen drohen zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen. Die aktuellen Vorschriften und möglichen Konsequenzen sind im Schweizer Straßenverkehrsgesetz (SVG) sowie auf den Seiten des Bundesamts für Straßen ASTRA (www.astra.admin.ch) nachzulesen.
Winterreifenpflicht in Slowenien (SI)
In Slowenien herrscht durchgehend vom 15. November bis 15. März eine Verpflichtung zu Winterbereifung. Schneeketten sind erlaubt.
Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden mit Bußgeldern von 120 Euro geahndet. An den Grenzen und auf den Hauptrouten zu Wintersportgebieten wird regelmäßig kontrolliert. Aktuelle Bußgelder und Vorschriften können auf der Website der slowenischen Verkehrsbehörde (www.gov.si/teme/promet) eingesehen werden.
Informationen über geöffnete Alpenpässe sind auf der Seite des Auto Club Europa (ACE) zu finden: → www.ace.de/reisen/reiseinformationen/alpenpaesse/
Außerdem ist es sinnvoll sich im Vorfeld einer Reise über Maut und Vignetten Preise in den Alpen zu informieren.
Winterreifenpflicht: Was gilt sonst in Europa?
Fast alle europäischen Länder haben Winterreifenregelungen in ihren Gesetzen verankert. So besteht eine Winterreifenpflicht wie bei uns zum Beispiel in Finnland, Luxemburg, Norwegen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien.
Kalendarisch geregelt haben die Winterreifenpflicht die Länder Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen und Schweden. Sie beginnt in der Regel im November/Dezember und endet im Laufe des März/April.
In Frankreich und Spanien sind Winterreifen (oder Schneeketten an Bord) bei entsprechender Beschilderung vorgeschrieben. Dies gilt vor allem in den Gebirgsregionen.
Keine Winterreifenpflicht besteht neben der Schweiz z.B. in Belgien, Dänemark, den Niederlanden und Polen. Aber auch hier werden bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen empfohlen.
Zur eigenen Sicherheit sollte die Profiltiefe der Reifen immer beobachtet werden. In einigen Ländern ist eine Mindestprofiltiefe von 3 mm vorgeschrieben, in anderen sogar 4 mm.
Vielen Dank für die Übersicht.
Vielleicht könnte man noch eine Tabelle dafür anlegen.
Schön aufbereitet. Danke.
Okay. Jetzt wissen wir mehr.
Danke. ;)
Interessant, dass es in Österreich die „situative Winterreifenpflicht“ vom 1. November bis zum 15. April gibt. Ich denke, bei uns in Zürich handeln die meisten ähnlich. Den Pneu-Wechsel lasse ich immer dann machen, wenn ich Zeit habe. So fahre ich oft noch Ende Mai mit Winterreifen rum. Letzten Sommer hatte ich diese komplett dran gelassen, da ich nicht so oft unterwegs war, auch nicht schlimm.